§1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag mit dem Eigentümer kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Vermittler geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten,Endreinigung, Kurkarten und Reiserücktrittskostenversicherung sind nicht im Preis enthalten. Kurkarten sind in der Regel bei Anreise geschrieben und sind gleich zu entrichten.
§ 3 Rücktritt
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Im Falle einer Stornierung erhebt wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 75, Euro.
§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist diegemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermittler oder dessen Beauftragten den Mangel umgehend (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen.Wenn infolge höherer Gewalt die Zurverfügungstellung des Vermietobjektes nicht möglich ist und kann keine Alternativunterkunft angeboten werden, ist der Vermittler nicht haftbar zu machen.
§ 5 Haftung
Der Vermieter haften ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen beider Vermittlung. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) und für die der Vermittler oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grobe fahrlässige oder vorsätzliche vorsätzliche P%ichtverletzung beruht. Der Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 6 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die durch ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen. Die Mitnahme von Haustiere, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit den Vermieter und im Falle einer solchen kostenpflichtigen Vereinbarung, nur im Rahmen der zur Art, Größe und Anzahl des Tieres / der Tiere gemachten Angaben gestattet. Das Objekt ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10.00 Uhr abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes eine neue Schließanlage, bzw. ein neuer Zylinder inkl. der passenden Schlüssel, angefertigt.
§ 7 An- und Abreisezeiten
Anreise ab 15.00 Uhr, spätestens bis 17.00 Uhr. Abreise spätestens um 10.00 Uhr, soweit nichts anderes mit dem Vermittler vereinbart wurde. Kann die Anreise nicht während der Geschäftszeiten erfolgen (z. B. Büroöffnungszeiten, Sonn- oder Feiertage), hat der Gast sich rechtzeitig sich mit den Vermieter in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Ver Vermieter behält sich ggf. vor, die Schlüsselübergabe über ein kostenpflichtiges Taxiunternehmen bis 22.00 Uhr sicherzustellen. Eine Schlüsselübergabe nach 22.00 Uhr ist nicht möglich. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermittler über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.
§ 8.1. Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien sind unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlichdie in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümer. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen..
§ 8.2. Nichtraucher
Bei Missachtung des Rachverbotes wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 500 € fällig.
§ 9 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermittler ist ausschließlich der Sitz des Vermittlers. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mönchengladbach . Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermittlers der Sitz des Vermittlers vereinbart.
§ 11 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
§ 12 Stornobedingungen
-Bei Stornierungen von 100 Tagen vor Reiseantritt Erstattung zu 100% des Mietpreises!
-Bei Stornierungen von 99-60 Tage vor Reiseantritt Erstattung von 50% des Mietpreises!
-Bei Stornierungen von 59-30 Tage vor Reiseantritt Erstattung von 75 % des Mietpreises!
-Bei Stornierungen von 29-0 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Mietpreis zu 100% fällig!
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!
Coronabedingungen
Wir übernehmen keinerlei Haftung falls das Reisegebiet zu einem Risikogebiet erklärt werden sollte, daher erhalten Sie keine Erstattung für Ihre bereits gebuchte Reise!
Wir vermietet ausschließlich an Geimpfte sowie Genesene Gäste!
(Die Erkrankung bei Genesene muss mindestens 28 Tage zurückliegen, und darf nicht älter als 6 Monate zurückliegen)
Sollte jedoch ein Beherbergungsverbot bestehen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Reise umzubuchen!
Ungeimpfte Gäste reisen auf Ihr eigenes Risiko an, falls das Reisegebiet zu einem Risikogebiet erklärt werden sollte, und Sie der Quarantänepflicht unterliegen, erstatten wir Ihnen keine Kosten!
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!